Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kohnke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, betreut.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht sind dabei vor allem das öffentliche Baurecht mit allen Problemen von Baugenehmigung und Bauvorbescheid bis zur Baufreigabe und dem roten Punkt. Die Erhebung von Einwendungen im Nachbarbeteiligungsverfahren oder in Verfahren über die Erstellung von Bebauungsplänen geht dabei häufig der Einlegung des Widerspruchs und der Erhebung der Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die behördlichen Verwaltungsakte voraus. Das Aushandeln und Erstellen von Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen übernehmen wir ebenso wie die Gestaltung z.B. von Erschließungskostenvereinbarungen oder öffentlich-rechtliche Verträge. Das Baurecht greift überdies sehr oft in angrenzende Rechtsgebiete wie das Umweltrecht mit naturschutzrechtlichen Belangen oder das Wasserrecht mit Genehmigungsfragen oder Erlaubnistatbeständen über. Zum Verwaltungsrecht gehören dabei auch Fragen von Schadensersatz und Amtshaftung.

Wir vertreten dabei sowohl Bauherren und Bauträger als auch Gemeinden oder Privateigentümer bei der Verfolgung ihrer Interessen sei es betreffend die gemeindliche Planungshoheit oder die Vermeidung unverhältnismäßiger Auflagen.

Zu unseren weiteren Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehört auch das Beamtenrecht mit Problemen der Dienstunfähigkeit, Versetzung, Umsetzung, Disziplinarrecht, Beförderungsstreitigkeiten, Konkurrentenschutz und die dienstliche Beurteilung.

Auf einen Blick unterfallen dem Verwaltungsrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Wasserrecht
  • Baugenehmigung, Bauvorbescheid
  • Bauantragsberatung, Bebauungspläne
  • Einwendungen und Widerspruch
  • Führung der Klageverfahren in allen Instanzen
  • Beamtenrecht
  • Disziplinarrecht, dienstliche Beurteilung
  • Konkurrentenschutz, dienstliche Beförderung
  • Pensionierung, Dienstunfähigkeit, Versetzung