Medizinrecht

Das Medizinrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kohnke, Fachanwalt für Medizinrecht, betreut.

Überwiegend gehören Patienten und gesetzliche Krankenkassen in Arzthaftungsfällen zu unseren medizinrechtlichen Mandanten, die wir gegen die regionalen Kliniken oder Ärzte aber auch im überregionalen Raum vertreten, falls Operationen schiefgegangen sind oder ärztliche Behandlungen oder Pflegeleistungen falsch ausgeführt wurden. Die Überprüfung von Kunstfehlern ist dabei Schwerpunkt der medizinrechtlichen Tätigkeit, aber auch die Klärung der Rechtsverhältnisse mit den zuständigen Krankenversicherern, Krankenkassen und Folgeprobleme der sozialen Sicherung, des Krankengelds oder Erwerbsminderungsrenten stehen im Fokus unserer Tätigkeit.

Die Einholung von medizinischen Gutachten über mögliche Behandlungsfehler zur Klärung der Haftungsfrage, die Anforderung von Behandlungsunterlagen, Aufklärungsprobleme, und die Beurteilung und Bemessung von Schadensersatzforderungen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie Ersatzrenten gehören im Medizinrecht zum Standard.

Dabei nehmen wir sowohl die außergerichtliche Verhandlung und Vertretung als auch die Betreuung von Klageverfahren in erster oder zweiter Instanz oder Verfahren vor der zuständigen ärztlichen Gutachterkommission wahr. Gerne überprüfen wir für Sie auch medizinische Gutachten im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens.

Auf ärztlicher Seite sind wir bei der Erstellung oder Auseinandersetzung von vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen ärztlicher Kooperationen behilflich und leisten Unterstützung bei standesrechtlichen Streitigkeiten oder im Verhältnis zu den kassenärztlichen Vereinigungen.

Auf einen Blick unterfallen dem Medizinrecht in unserer Kanzlei folgende Tätigkeitsfelder:

  • Arzthaftungsrecht auf Patienten- oder Krankenkassenseite
  • Vertretung und Beratung im außergerichtlichen Verfahren
  • Führung der Klageverfahren oder Verfahren vor den Gutachterkommissionen
  • Prüfung und Beurteilung medizinischer Behandlungen und zugehöriger Gutachten
  • Schadensbezifferung zur Geltendmachung gegenüber den Haftpflichtversicherern
  • Krankenkassen- und Krankenversicherungsrecht (Mitgliedschaft, Beiträge, usw.)
  • Gesellschaftsrechtliche und vertragliche Gestaltungen für Ärzte und Kliniken
  • Ärztliches Berufs- und Standesrecht