Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kohnke betreut.

Die Unternehmensgründung ist stets eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Seinen Geschäftspartner sollte man sich sorgfältig aussuchen, denn man ist mit ihm rechtlich häufig stärker verbunden als mit dem eigenen Ehepartner. Unabdingbar für eine solide geschäftliche Basis sind deshalb starke und ausgewogene Gesellschaftsregeln, die durch Verträge und Satzungen vorgegeben werden. Ob man eine OHG gründet oder bei der GbR bleibt, ob man sich an einer Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt oder selbst der führende Gesellschafter werden will, ob man sich mit Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG befasst oder eine der vielfältigen Mischformen wie z.B. die GmbH & Co KG wählt, ist nur eine der wichtigen Fragen, die dem Unternehmensgründer bevor stehen. Kapitalausstattung, Regelungen über den Beitritt und den Austritt, Abstimmungsregeln und Abfindungsbestimmungen für den Fall des Austritts sind zentrale Regelungen, die in den Gesellschaftsverträgen eindeutig festgelegt sein müssen.

Allzu oft treffen wir in unserer Praxis auf unausgewogene, ungeprüfte und unsichere Vertragsgestaltungen, die häufig ohne anwaltliche Beteiligung aufgesetzt wurden, weil man in der Gründungsphase der Gesellschaft davon ausging, die Normen nie zu brauchen. Leider zeigt sich oft auch noch nach Jahren oder Jahrzehnten, dass die ursprünglichen Annahmen nicht mehr korrekt sind und die gesellschaftsvertraglichen Regelungen mehr Bedeutung bekommen, als je zuvor. Für diesen Fall bieten die Verträge eine Vorsorge und gerade deshalb sollten die Gestaltungen aus rechtlich sicherer Prüfung stammen und steuerlich durch Fachleute abgeklärt sein.

Wir unterstützen Sie daher bei der Unternehmensgründung ebenso wie beim Unternehmenskauf oder –verkauf. Sollten Sie Streitigkeiten in Ihrem Unternehmen haben, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und sollte die Trennung unvermeidlich sein, werden wir die Auseinandersetzung mit Ihrem Geschäftspartner suchen und für Sie führen. Dabei stellen wir Kontakte zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern her, die die Unternehmensbewertung übernehmen und gleichzeitig die steuerlichen Aspekte beraten können. Wir sind dabei verantwortlich für die rechtliche Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen oder Vereinbarungen.

Auf einen Blick unterfallen dem Handels- und Gesellschaftsrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Prüfung von Verträgen, Beratung bei Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzung von Gesellschafterrechten in Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in 1. und 2. Instanz
  • Auseinandersetzung bestehender Gesellschaften
  • Allgemeines Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Liefervereinbarungen u.v.m.