Forderungseinzug

Die Inkassomandate werden von allen unseren Rechtsanwälten abhängig vom zugehörigen Rechtsgebiet betreut.

Forderungseinzug ist im Regelfall ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Anschluss an eine erfolgreiche Rechtsstreitigkeit, die mit einem vollstreckungsfähigen Titel geendet hat.

Unabhängig davon kommt es jedoch leider ebenfalls sehr häufig vor, dass Schuldner Forderungen nicht begleichen, ohne dass Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden, weil der Schuldner entweder nicht in der Lage ist, die Gelder zu begleichen oder weil er sich schlicht seiner Verantwortung entziehen will. Die Titulierung der Forderung, um sie vor der kurzen Verjährung zu schützen, ist dann eine Hauptaufgabe des Forderungseinzugs.

Vor dieser gerichtlichen Durchsetzung übernehmen wir aber auch die reguläre Inkassotätigkeit. Hierzu übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Schuldner, zeigen die Konsequenzen und Folgen der Nichtzahlung auf und erreichen durch den außergerichtlichen Druck sehr häufig Zahlungserfolge. Dabei schließen wir nach Rücksprache mit Ihnen Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern ab, setzen die Stellung von Sicherheiten durch und überwachen die Zahlungseingänge. Komplexe Forderungen werden von uns mit Hilfe moderner Berechnungsprogramme unter Berücksichtigung von Verzugszinsen, Nebenkosten und Vollstreckungskosten berechnet und ermöglichen Ihnen jederzeit den verlässlichen Überblick über den Stand der Forderung und ihre Tilgung zu behalten.

Besondere Bedeutung hat im Rahmen des Forderungseinzugs die Zwangsvollstreckung, die in unserer Kanzlei seit Jahrzehnten sehr erfolgreich betrieben wird. Die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten oder Steuerrückerstattungen sind dabei Standard, aber auch die Vollstreckung bei scheinbar vermögenslosen Personen hat z.B. bei langjährig inhaftierten Straftätern schon große Erfolge erbracht. Zwangssicherungshypotheken ermöglichen die Zwangsverwaltung von Immobilienvermögen und notfalls auch die Zwangsversteigerung.

Auf einen Blick unterfallen dem Inkasso in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Außergerichtliche Beitreibung beim Schuldner
  • Gerichtliche Titulierung der Forderung
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Forderungsberechnung
  • Zwangsvollstreckung, Pfändung