Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Pavel Oresnik, Fachanwalt für Verkehrsrecht, betreut.

Wir vertreten Geschädigte anlässlich von Verkehrsunfällen und sorgen für reibungslose Regulierung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers. Da die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts des Geschädigten zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen zählen, bedeutet die Abwicklung des Unfallschadens durch uns nicht nur die Gewähr für bestmögliche Durchsetzung der Forderungen, sondern nicht zuletzt auch Zeitgewinn für den Geschädigten. Durch die eingespielte Zusammenarbeit mit den örtlichen Sachverständigen wickeln wir den Fahrzeugschaden zügig und zielgerichtet ab.

Im Falle von Verletzungen und dadurch eingetretenen Personenschäden regulieren wir insbesondere die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalls sowie des Haushaltsführungsschadens, um nur die häufigsten Schadenspositionen zu benennen.

Überdies regulieren wir die unfallbedingten Ansprüche Dritter wie z.B. der Krankenkassen oder Arbeitgeber, welche sich wegen des gesetzlichen Forderungsübergangs aufgrund eigener Aufwendungen gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers ebenfalls schadlos halten können.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten sorgen wir für effektive, zielorientierte und einzelfallbezogene Verteidigung. Die Überprüfung der Berechtigung der verhängten Geldbuße zählt ebenso dazu, wie Beratung und Vertretung zwecks Vermeidung des Fahrverbots. Wir beraten nicht nur hinsichtlich des konkreten Tatvorwurfs, sondern fallübergreifend wegen der möglichen Auswirkungen der Tat auf andere Bereiche wie etwa auf die Fahrerlaubnis des Betroffenen. So berücksichtigen wir z.B. die Auswirkung einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, so dass schon frühzeitig die Entziehung der Fahrerlaubnis vermieden werden kann oder zumindest möglichst zeitnah die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ermöglicht wird.

Kurz zusammengefasst umfasst unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht insbesondere folgende Bereiche:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
  • Beratung und Vertretung im Recht der Fahrerlaubnis
  • Abwicklung von Kaskoansprüchen nach eigenverschuldeten Verkehrsunfällen
  • Durchsetzung der Regressansprüche von Arbeitgebern und Krankenkassen