Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht wird von den Rechtsanwälten Patricia Ostertag und Pavel Orešnik, unseren Fachanwälten für das Bau- und Architektenrecht, betreut.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl Bauherren als auch ausführende Unternehmen und Bauträger im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche aufgrund der auftretenden Baumängel. Die Bauunternehmen unterstützen wir bei der Durchsetzung der Werklohnforderungen gegen säumige Bauherren.

Wir vertreten Architekten bei der Beitreibung der Honorarforderungen nach HOAI und in Haftpflichtprozessen wegen behaupteter Planungs- oder Überwachungsfehler. Ebenso nehmen wir Interessen der Bauherren bei der Überprüfung und Durchsetzung der Ansprüche infolge fehlerhafter Architektenleistungen wahr.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausgehend von der umfassenden Überprüfung und Beratung auf Einleitung notwendiger Schritte in außergerichtlicher wie gerichtlicher Vertretung. Bei auftretenden Schwierigkeiten während wie auch nach der Ausführung der Bauprojekte sorgen wir nach erfolgter Analyse des Sachverhalts für zielorientierte Durchsetzung der Forderungen.

Dafür vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz, Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens zur Beweissicherung und führen den Prozess vor zuständigen Gerichten bundesweit in erster und zweiter Instanz.

Kurz zusammengefasst umfasst unsere Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung bei laufenden und abgeschlossenen Bauprojekten
  • Durchsetzung oder Abwehr der Mängelgewährleistungsansprüche
  • Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Architektenrecht für Architekten und Bauherren
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung einschließlich selbständiges Beweisverfahren