Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht wird von allen unseren Rechtsanwälten betreut.

Diesem Gebiet unterfällt letztlich alles, das sich keiner Spezialmaterie zuordnen lässt. Insbesondere das Deliktsrecht, d.h. Schädigungen und Körperverletzungen z.B. nach Schlägereien gehört hierher. Häufig handelt es sich aber auch um Annexstreitigkeiten, die einem anderen Problem anhaften. Strafrechtliche Fälle hängen sehr häufig auch mit Fragen des Schadensersatzes zusammen und im Mietrecht, Arbeitsrecht, oder Verkehrsrecht sind ebenfalls häufig allgemein zivilrechtliche Fragen von Bedeutung.

Aber auch dann, wenn Ihr Problem in keines der Rechtsgebiete fällt, ist es denkbar, dass eine Frage des allgemeinen Zivilrechts betroffen ist. Wir analysieren Ihren Fall und prüfen für Sie, in welche Materie Ihre Streitigkeit oder Fragestellung fällt. Sollte es sich dabei um einen Sonderfall handeln, der mit den klassischen Rechtsgebieten nicht erfassbar ist, stehen Ihnen Anwälte aus mehreren Fachgebieten zur Verfügung, die gemeinsam und fächerübergreifend eine Lösung für Ihr spezifisches Rechtsproblem erarbeiten.