Die Kanzlei

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1976 durch Herrn Rechtsanwalt Ottmar Elser betreuen und beraten wir sowohl Privatpersonen wie auch Betriebe und weltweit operierende Firmen in allen Fragen des Zivilrechts, Verwaltungsrechts und Strafrechts. Zu unseren Mandanten gehören neben Unternehmern und Verbrauchern auch Gemeinden und Kommunen, sowie Vereine, Gesellschaften, Wohnungseigentümer, Betriebsräte, Erbengemeinschaften und noch viele mehr.

Unsere Mandanten sind vielfältig, unterschiedlich und individuell und jeder einzelne bedarf einer speziell abgestimmten Strategie, die seine Interessen bestmöglich vertritt. In der modernen Rechts- und Anwaltspraxis lässt sich mit nur schematischen Lösungen kaum ein Fall mehr optimal bearbeiten und ein nur durchschnittliches Ergebnis entspricht weder unseren Ansprüchen noch Ihren Erwartungen.

Unsere Kanzlei hat es sich daher zum Ziel gesetzt, jedes Ihrer rechtlichen Probleme zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu lösen. Am Anfang steht dabei stets die intensive Ermittlung des Sachverhaltes, den wir je nach Bedarf mit Hilfe ausführlicher Beratung ggf. unter Hinzuziehung von Fachberatern und Gutachtern soweit wie möglich aufklären.

Für Sie steht dabei stets ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen zeitnah und kurzfristig Fragen und Risiken zu Ihrem Fall beantwortet und Ihnen die weitere Vorgehensweise jederzeit und verständlich erläutert.