Strafrecht

Auf dem Gebiet des Strafrechts werden Sie von Rechtsanwälten Pavel Orešnik und Ottmar Elser betreut.

Die Konfrontation mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist für den Beschuldigten zunächst befremdlich und meist unüberschaubar. Grundsätzlich raten wir dringend zum Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden bis zur Einsicht in die Ermittlungsakten, welche uns als Verteidigern ausgehändigt werden müssen. Nach Überprüfung des amtlichen Schuldvorwurfs, der Aktenlage und des Beweismaterials erarbeiten wir zusammen mit unserem Mandanten die richtige Verteidigungsstrategie, egal ob das Ziel der Verteidigung das Fallenlassen der Vorwürfe oder die Milderung der drohenden strafrechtlichen Sanktionen ist.

Wir beraten auch hier fachübergreifend. Der Vorwurf einer Straftat zieht möglicherweise nicht nur strafrechtliche Sanktionen nach sich, sondern hat auch zivilrechtliche Haftung, fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, versicherungsrechtliche Fragen sowie berufliche Einschnitte zur Folge. Unter Berücksichtigung dieser möglichen Folgen beraten und unterstützen wir unsere Mandanten umfassend und nicht lediglich kurzsichtig in der akuten Situation des drohenden Strafverfahrens.

Selbst wenn der Vorwurf einer Straftat im Ergebnis zutreffend sein sollte, ist eine frühzeitige Weichenstellung von enormer Bedeutung. Durch frühzeitiges Handeln können sowohl die Folgeprobleme wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtzeitig angegangen und vermieden werden, als auch die strafrechtlichen Folgen abgemildert werden, indem etwa ein frühzeitiger Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.

Wir vertreten auch die Verletzten aufgrund einer Straftat und bieten sowohl Unterstützung bei der Strafverfolgung als auch Vertretung bei der Durchsetzung der infolge der Straftat entstandenen Schadensersatzansprüche.

Unsere Tätigkeit im Strafrecht umfasst somit vor allem:

  • Beratung und Vertretung beim Anfangsverdacht einer Straftat
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung nach Eingang des Strafbefehls oder der Anklageschrift im gerichtlichen Verfahren
  • Beratung im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung
  • Beratung und Vertretung im Recht der Fahrerlaubnis
  • Abwehr oder Durchsetzung der Ansprüche der Verletzten
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs