Immobilienrecht und Kaufrecht

Kauf und Verkauf einer Immobilie

Beim Erwerb und Verkauf einer Immobilie sind viele Dinge zu berücksichtigen. Um späteren Ärger zu vermeiden, beraten wir Sie bereits im Vorfeld zum Kaufvertragsabschluss, weisen auf Risiken hin und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen bis hin zur Vertragsgestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags. Dabei liegt unser Fokus darauf, Probleme zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Gewährleistung

Zu den zentralen Themen der Gewährleistung beim Grundstückskauf gehört die Frage, ob der Verkäufer trotz Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchten Immobilien für Mängel haftet. Der Verkäufer hat die Pflicht über wesentliche Umstände, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind, wie etwa Feuchtigkeitsschäden, Altlasten oder bestehenden Denkmalschutz aufzuklären und er darf keine falschen Auskünfte erteilen. Gerade beim Verkauf von Eigentumswohnungen ist besondere Vorsicht geboten, denn der Verkäufer hat hier nicht nur über wesentliche Mängel an der Wohnung, sondern auch am Gemeinschaftseigentum, etwa der Tiefgarage aufzuklären und den Käufer über bevorstehende größere Sanierungsmaßnahmen zu informieren.

Beim Erwerb neuer Immobilien stellt sich unter Umständen die Frage nach der Haftung des Bauträgers als Verkäufer. In der Regel verjähren die Gewährleistungsansprüche fünf Jahre nach Abnahme des Gewerks. Die Haftung kann jedoch bei fehlerhafter, das heißt nicht wirksamer Abnahme, unvollständiger Abnahme im Sinne eines Nachzüglererwerbs und infolge unwirksamer Vertragsklauseln weitaus länger andauern, insbesondere bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Wohnungseigentumsanlagen.

Wir prüfen inwieweit Gewährleistungsrechte bestehen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um ihre Interessen optimal zu vertreten.

Maklerrecht

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, die es zu beachten gilt, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften. Wurden diese nicht beachtet, kann dies zum Verlust des Provisionsanspruches führen, etwa wenn ein Widerrufsrecht besteht und hierüber nicht oder nicht richtig belehrt wurde. Zu unseren Dienstleistungen gehören die Ausarbeitung von Musterverträgen wie auch die rechtliche Prüfung abgeschlossener Verträge.

Nachbarrecht

Verletzung von Abstandsflächen, Grenzüberschreitungen, Überbauung und nachteilige Einwirkung, ausgehend vom Nachbargrundstück sind nur einige Themen, mit denen sich Eigentümer auseinandersetzen müssen. Ziel unserer Beratung und außergerichtlichen Vertretung ist es, Streitigkeiten zu schlichten und ein nachbarschaftliches Verhältnis zu erhalten.

Auf einen Blick unterfallen dem Immobilien- und Kaufrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
  • Gewährleistungsrecht
  • Maklerrecht
  • Nachbarrecht