Vertragsrecht

Das Vertragsrecht wird von allen Rechtsanwälten unserer Kanzlei, abhängig vom Rechtsgebiet betreut

Vertragsrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern beschreibt die Besonderheiten, die in allen Rechtsgebieten den schuldrechtlichen Verträgen zukommen. Dabei ist jede vertragliche Gestaltung grundsätzlich vom Gedanken der Privatautonomie getragen, d.h. die Parteien sind in der Gestaltung ihrer Regelungen grundsätzlich frei. Da aber jede Rechtsmaterie ihre eigenen Regelungen und spezialgesetzlichen Vorgaben hat, wird dieser Grundsatz der Privatautonomie häufig wieder eingeschränkt, zum Beispiel durch zwingende gesetzliche Normen oder auch Formvorschriften.

Die Prüfung und Erstellung von Verträgen ist daher eine unserer wichtigsten Dienstleistungen, die wir für Sie in jedem unserer Rechtsgebiete erbringen. Häufig ist für den rechtlichen Laien zwar bei Abschluss des Vertrages klar, welchen Zweck er mit der Vereinbarung verfolgt, Unsicherheiten bei der Formulierung und teilweise auch unbekannte Rechtsmaterie erzeugen im Nachgang dann aber dennoch oft Streitfragen, die im Vorfeld zu vermeiden gewesen wären. Aus diesem Grund stehen wir für die Planung und Gestaltung vielfältigster Verträge zur Verfügung, ob Sie nun einen Mietvertrag für Ihre Eigentumswohnung wünschen, einen Arbeitsvertrag für die Angestellten Ihres Unternehmens, eine komplexe erb- oder gesellschaftsvertragliche Regelung oder noch vieles mehr erstellt haben wollen.

Auf der anderen Seite sind wir aber ebenfalls für Sie tätig, wenn Sie bereits einen beliebigen Vertrag abgeschlossen haben, in welchem sich nun Störungen auftun. Kaufverträge misslingen beispielsweise gelegentlich, wenn das erworbene Gut mangelhaft ist. Dienstverträge werfen z.B. Streitigkeiten über den Umfang der Dienstverpflichtung auf, Mietverträge, Pachtverträge oder Lieferverträge aller Art können Schwierigkeiten machen, weil die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgt oder weil die Waren beschädigt sind.

Das Feld möglicher Probleme im Vertragsrecht ist so vielfältig wie die Möglichkeiten der schuldrechtlichen Beziehung überhaupt und wir beraten Sie in allen Fällen über Ihre rechtliche Position und die Chancen und Risiken der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ihren Verträgen.

Auf einen Blick unterfallen dem Arbeitsrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Vertragsgestaltung
  • Allgemeines Vertragsrecht, Vertragsrecht, Anfechtung, Kündigung
  • Prüfung von Vertragskonzepten, Risikobeurteilung
  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
  • Außergerichtliche Verhandlung mit Vertragspartnern
  • Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche in 1. und 2. Instanz