Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Adolf Kugler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betreut.

Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Frage- und Problemstellungen. Die Beurteilung der unterschiedlichen Interessenslagen ermöglicht eine zielführende und effektive Vertretung des Mandanten. Dabei haben wir stets die individuelle Situation unseres Mandanten im Blick, um für ihn die beste Verhandlungsposition einzunehmen. Besonderes Augenmerk legen wir auf ein effektives Zeitmanagement und interessensgerechte Lösungen.

Zu unseren Mandanten zählen deutschlandweit und international tätige Unternehmen, Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit steht dabei das Arbeitsverhältnis, das durch den Arbeitsvertrag, Tarifbestimmungen und betriebliche Regelungen bestimmt wird.

Gegenstand unserer Beratung sind insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Bestand und Nichtbestand des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Abmahnung, Abfindung
  • Vergütung, Urlaubsgeld, Elterngeld, Sonderzahlung/Weihnachtsgeld, Zielvereinbarungen
  • Urlaubsanspruch, Freistellung, Elternzeit
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Compliance, Dienstvergehen
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Sozialplan- und Betriebsvereinbarungen.