Familienrecht

Das Familienrecht wird von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Huff, Fachanwältin für Familienrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betreut.

Im Zuge einer Trennung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften treten zahlreiche Fragen zu Unterhalt, der Vermögensauseinandersetzung, der Versorgung im Alter, der Zuteilung der Ehewohnung (sei es das Eigenheim, sei es eine gemietete Immobilie), den allgemeinen Folgen eines Scheidungsverfahrens und zu Vielem mehr auf.

Bei gemeinsamen Kindern ist – unabhängig von einer Eheschließung – der Kindesunterhalt zu regeln und es sind Fragen des Sorgerechts und des Umgangs ggf. unter Einbeziehung des Jugendamtes zu klären. Der Fokus ist dabei auf das Kindeswohl zu richten.

Wenn die eigenen Eltern oder die Schwiegereltern pflegebedürftig werden und sich nicht mehr selbst finanziell unterhalten können, können sich zudem Fragen des Elternunterhalts stellen, bei denen auch Fragen der eigenen privaten Vorsorge berührt werden können.

Aber auch bereits vor Eheschließung und bei der Planung der gemeinsamen Lebensentwürfe kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll und auch erforderlich sein, um Unsicherheiten und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Insbesondere bei Selbstständigen, bei der Sicherung eines Familienbetriebes, wenn einseitig umfangreiches Vermögen in die Ehe gebracht wird oder auch wenn voreheliche Kinder abgesichert werden sollen, kann die frühzeitige Planung und Beratung helfen, später hohe Kosten und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Auf einen Blick unterfallen dem Familienrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich
  • Scheidungsfolgen
  • Ehegattenunterhalt
  • Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter und Väter
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Auseinandersetzung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Elternunterhalt