Erbrecht

Das Erbrecht wird von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Huff, Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betreut.

Das komplexe Recht der Vermögensnachfolge wirft sowohl vor als auch nach dem Versterben des Erblassers Fragen und Probleme auf, die teilweise bereits im Zusammenhang mit der Eheschließung und folglich bei der Frage nach dem Abschluss eines Ehevertrages von Bedeutung sind. Vor dem Erbfall stehen dabei regelmäßig Fragen der Vorsorge und der Gestaltung im Vordergrund. Auf die Klärung der Erbfolge folgt dabei regelmäßig die Beurteilung der vermögensrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen des Erbfalls, die wir mit jahrzehntelanger Erfahrung beurteilen. Insbesondere wenn es um komplexe Vermögenswerte wie Gesellschafts- oder Firmenanteile geht, sind erbrechtliche Beratungen unersetzlich. Sobald die Erbfolge geklärt ist, setzen dann Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament, Erbvertrag oder Vermächtniszuwendungen an, die von uns für eine mögliche notarielle Beurkundung vorbereitet und ausformuliert werden können. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, Vor- und Nacherbschaft und klassische Testierformen gehören dabei ebenso zum Spektrum unserer Tätigkeit wie die Vorsorge mittels Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder die nichtnotarielle General- und Vorsorgevollmacht. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen Notar für die Beurkundung, falls Formzwänge diese erforderlich machen.

Auf der anderen Seite sind besonders dann, wenn die Vorsorge nicht ausreichend betrieben wurde, Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Auch diesbezüglich können Sie mit unserer Kanzlei auf umfassende Erfahrung und Spezialisierung im Bereich des Erbrechts vertrauen. Die Auslegung von Testamenten oder die Anfechtung des formulierten letzten Willens sind nur einzelne der vielfältigen Diskussionsthemen nach dem Erbfall. Häufig werden Pflichtteilsansprüche geltend zu machen sein, die sowohl dem Grunde nach als auch in ihrer Bezifferung Schwierigkeiten und Probleme aufwerfen.

Frau Rechtsanwältin Dr. Huff und Herr Rechtsanwalt Ottmar Elser beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Ehe- und Erbverträgen und erarbeiten mit Ihnen Konzepte für die Vermögensnachfolge, gerade auch im Hinblick auf steuerrechtliche Konsequenzen.

Auf einen Blick unterfallen dem Erbrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Beratung zur Vorsorge der Vermögensnachfolge
  • Klärung der Erbfolge und Gestaltung der Rechtsnachfolge
  • Testament, Erbvertrag, Ehe- und Erbvertrag, Vermächtnisse
  • Testamentsvollstreckung
  • Vollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten