Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht wird von den Rechtsanwälten Pavel Orešnik und Dr. Andreas Kohnke betreut.

Versicherungen sind alltäglich und werden von jedermann in Anspruch genommen. Hierzu zählen die Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ebenso wie die Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder private oder berufliche Haftpflichtversicherungen. Wir beraten und vertreten Sie in Fragen der Leistungsstörung, bei Deckungsablehnungen oder Streitigkeiten über die Höhe und die Berechtigung von Leistungspflichten der Versicherung.

Aber auch in Streitigkeiten über den Abschluss der Versicherung oder im Falle der Anfechtung und Kündigung des Versicherungsvertrags vertreten wir Ihre Interessen. Häufig schließen sich an solche Streitigkeiten dann auch Fragen des Schadensersatzes gegenüber dem Versicherungsmakler oder der Versicherungsgesellschaft an, die wir ebenfalls für Sie durchsetzen.

Im Krankenversicherungsrecht unterscheiden sich Ihre Rechte und Pflichten abhängig davon, ob Sie Privatpatient oder gesetzlich versichert sind. Das Krankenversicherungsrecht unterfällt insoweit dem Medizinrecht, für das in unserer Kanzlei Dr. Andreas Kohnke, Fachanwalt für Medizinrecht, zuständig ist. Hier treten häufig Probleme bei der Leistungserstattung durch die private Krankenversicherung auf, die wir in Absprache mit Ihnen und ggf. unter Hinzuziehung von medizinischen Gutachtern auflösen.

Insbesondere bei Beamten sind die Leistungen der Beihilfe nach der Beihilfeverordnung zu berücksichtigen und machen eine maßgeschneiderte und abgestimmte Beratung erforderlich. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Fragen des maßgeblichen Versicherungsverhältnisses, Streitigkeiten über Krankengeld oder eine Wiedereingliederung stellen.

Wir vertreten Sie dabei bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche und setzen Ihre Forderungen auch regelmäßig sehr erfolgreich gegenüber den Leistungserbringern und Versicherungen gerichtlich durch.

Auf einen Blick unterfallen dem Versicherungsrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Lebensversicherungsrecht, Rentenversicherungen, Leistungsstörungen
  • Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, soziale Sicherung
  • Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfallregulierung
  • Krankenversicherungsrecht (privat und gesetzlich)
  • Allgemeines Versicherungsrecht
  • Außergerichtliche Verhandlung und Vertretung
  • Führung gerichtlicher Verfahren in erster und zweiter Instanz