Steuerrecht

Das Steuerecht wird von Rechtsanwalt Ottmar Elser, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, betreut.

Unserer Kanzlei berät steuerrechtliche Fragen vor allem in Verbindung mit dem Erbrecht und erbrechtlichen Gestaltungen. Die Übertragung des Familienunternehmens auf den Sohn oder die Tochter wirft häufig komplexe steuerliche Fragen auf, die ebenso wie die sog. Schenkung mit warmer Hand unter steuerrechtlichen Aspekten ausführlich geprüft werden müssen, bevor man sich für eine entsprechende Gestaltung entscheidet. Die geschickte Nutzung von Freibeträgen und abgestimmte testamentarische Gestaltungen helfen dabei, Vermögensverluste durch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu vermeiden.

Wir beraten und vertreten Sie in Steuerrechtsfällen mit erbrechtlichem Bezug, sowohl außergerichtlich als auch im Widerspruchsverfahren gegen Steuerbescheide oder im Verfahren vor dem Finanzgericht.

Darüber hinaus sind wir in Steuerstrafsachen tätig und übernehmen Ihre Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung oder sonstige steuerrechtliche Delikte.

Auf einen Blick unterfallen dem Erbrecht in unserer Kanzlei insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

  • Steuerliche Beratung im Rahmen der Vorsorge zur Vermögensnachfolge
  • Steuerliche Gestaltung der Rechtsnachfolge
  • Beratung bei Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Steuersachen
  • Strafverteidigung in Steuerstrafsachen