Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarkrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kohnke betreut.
Wir vertreten Anlagekunden und Privatpersonen, wenn es um Anlageberatungsfehler durch Banken oder private Vermittler geht, und setzen für Sie Schadensersatzansprüche gegen die Fonds, die Fondsbeteiligten und die Vermittler oder Vermögensberater durch. Auf der anderen Seite gehören aber auch Anlagevermittler und berater zu unseren Mandanten, die wir im Streitfall bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen unterstützen.
Das Bankrecht befasst sich ansonsten überwiegend mit Darlehensverträgen und Krediten, sowie den zugehörigen Sicherheiten, Grundpfandrechten, Grundschulden und Hypotheken. Oftmals geht es um Umschuldungen und die Kündigung oder den Widerruf des Darlehensvertrags. In der anschließenden Abwicklung ist bei der Beendigung der Verträge regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung streitig oder die Höhe und Berechnung gibt Anlass zu Beanstandungen. Auch diesbezüglich beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen, um mit dem Kreditinstitut eine optimale und interessengerechte Lösung auszuhandeln.
Gerne prüfen wir darüber hinaus Ihre Kreditverträge und insbesondere die darin verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihre Wirksamkeit und machen hieraus entstehende Ansprüche wegen Kreditbearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder sonstigen zu Unrecht erhobenen Gebühren geltend.
Auf einen Blick unterfallen dem Bank- und Kapitalmarkrecht in unserer Kanzlei folgende Tätigkeitsfelder:
- Schadensersatz wegen Anlageberatung oder –vermittlung
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Anlagekunden oder Anlageberatern oder –vermittlern
- Darlehensverträge, Kreditverträge, Sicherheiten, Umschuldungen
- Grundschulden- und Hypothekenrecht
- Vorfälligkeitsentschädigungen-
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauselkontrolle